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Liebhaberei von Ausländersteuer befreit
 
Laut Urteil des Bundesfinanzhofes (I R 14/01) vom 3. April müssen künftig ausländische Amateur-Sportler keine pauschale Einkommensteuer (»Ausländersteuer«) mehr abführen. Dies gilt gleichermaßen auch für ausländische Künstler, die in Deutschland auftreten. Somit werden auch deren Tätigkeiten als »Liebhaberei« eingestuft.

Der Deutsche Kulturrat hat dieses Urteil begrüßt: »Der Bundesfinanzhof hat den ausländischen Sportlern und Künstlern mit seinem gestrigen Urteil ein nachösterliches Geschenk gemacht. Künstler, die von ihrer künstlerischen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, werden in der Zukunft vom deutschen Fiskus nicht mehr über ihre Veranstalter zur Kasse gebeten. Gerade der künstlerische Nachwuchs und der gesamte künstlerische Laienbereich wird stark profitieren. Wir danken den Kollegen vom Reitsport für ihr Durchhaltevermögen vor Gericht und werden uns baldmöglichst revanchieren.«
 
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