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| Musikproduktion als Liebhaberei |
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| Der Kläger erzielte aus seiner Musikproduktion jährlich hohe Verluste, ohne daß eine tatsächliche Gewinnchance erkennbar war. Nur die theoretische Gewinnchance, mit einem der produzierten Titel einen großen Erfolg zu landen und damit hohe Gewinne zu erreichen, reicht nicht aus, eine Gewinnerzielungsabsicht zu begründen (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil Az. 2 K 246/00 vom 12.9.2001). |
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