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Wann ist ein Künstler Freiberufler?
 
Die Abgrenzung eines Künstlers zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit wird nach der Tätigkeit innerhalb eines gesamten Kalenderjahres bemessen. Demnach entscheidet nicht das einzelne Werk.

Weiterhin spricht für eine Freiberuflichkeit, wenn ein Künstler ein entsprechendes Hochschulstudium, Auszeichnungen, Berichte in der einschlägigen Fachpresse sowie die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) bzw. einem Berufsverband nachweisen kann.

Für Pianisten in Deutschland bedeutet dies: Mitglied im »B.F.P. Bundesverband Freischaffender Pianisten e.V. (Deutscher Pianistenverband)«. Die Mitgliedschaft allein reicht jedoch nicht aus.

Allein das Finanzamt entscheidet, ob eine künstlerische Tätigkeit vorliegt. Es kann im Zweifelsfall vom Künstler ein Sachverständigengutachten verlangen. Als Sachverständige sind besonders Lehrstuhlinhaber einer Hochschule oder Fachhochschule anerkannt.

Senatsverwaltung Bremen, Erlaß Az. S 2246-5716-181 vom 10.01.2002
 
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