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Allgemeine GeschäftsBedingungen (AGB)
 
I. Allgemein

GeltungsBereich

Alle Leistungen von »Compofactur NotenSatz«, nachfolgend Unternehmer genannt, richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB, nachfolgend Besteller genannt, gleichermaßen, soweit nicht nachfolgende Bestimmungen Abweichendes vorsehen. Allgemeine GeschäftsBedingungen des Bestellers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen von Unternehmer nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

VertragsAbschlüsse zwischen Unternehmer und Besteller unterliegen ausschließlich den jeweils zum Zeitpunkt des VertragsSchlusses gültigen Allgemeinen GeschäftsBedingungen (AGB) des Unternehmers.

Angebot nach Spezifikation des Bestellers

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend; sämtliche NebenAbreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Unternehmer behält sich das Eigentums- und UrheberRecht an Konzepten, KostenVoranschlägen und anderen AngebotsUnterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern der Auftrag nicht erteilt wird.

Die zur AngebotsErstellung notwendigen Vorlagen und Angaben sind jeweils vom Besteller kostenfrei zu liefern. Die LeistungsAnfrage nebst Vorlagen und Angaben des Bestellers ist bzw. wird nach gegebenenfalls notwendigen weiteren Spezifikationen Grundlage für das Angebot des Unternehmers und bei AnNahme VertragsGegenstand.

VertragsSchluß

Der Unternehmer unterbreitet dem Besteller ein Angebot unter Einbezug dieser AGB bezüglich der angefragten und vom Besteller spezifizierten LeistungsWünsche. An das Angebot ist der Unternehmer zwei Wochen gebunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Besteller nimmt das Angebot schriftlich oder konkludent mit Zahlung der VorausKasse an.

Zahlung/VorausKasse

Es gilt eine VorausKasse in Höhe von 50% des Brutto-AngebotsPreises als vereinbart. Bis ZahlungsEingang ist der Unternehmer von der LeistungsPflicht befreit. Die Zahlung der VorausKasse gilt zugleich als ZuStimmung und Veranlassung des Unternehmers zur Leistung durch den Besteller im Sinne des § 312 d Absatz 3 BGB.

Die Lieferung erfolgt per NachNahme. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Bei RechnungsStellung ist sofort und ohne Abzug die RestSumme zur Zahlung fällig.

Wird eine Mahnung notwendig, ist Unternehmer berechtigt MahnGebühren zu berechnen. Bleibt auch diese erfolglos, wird in der Regel ein für den Besteller mit weiteren Kosten verbundener MahnBescheid beantragt bzw. ein Inkasso-Büro beauftragt. Die damit verbundenen Kosten hat der Besteller zu tragen. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die in der Rechnung angegebenen Konten zu richten. Mahn- und eventuelle WechselKosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei ZahlungsVerzug ist Unternehmer berechtigt, VerzugsZinsen in marktüblicher Höhe, mindestens aber mit 3% über den jeweils gültigen BundesbankDiskontsatz zu berechnen.

Lieferung

Die LieferTermine einer TonträgerProduktion werden immer in einem Zeitrahmen zwischen ›frühestens‹ und ›spätestens‹ festgelegt und beschränken sich auf die Abgabe des Masters. Unternehmer übernimmt keine Haftung wenn Unternehmer seinerseits abhängig der Lieferung von Dritten ist. Dies gilt insbesondere für DruckAufträge und CD-Pressungen. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere SchadensErsatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so ist Unternehmer berechtigt, die durch die Verzögerung eventuell entstehenden Kosten beim Besteller zu erheben und nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit der Lieferung) hat Unternehmer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seinen ErfüllungsGehilfen und VorLieferanten kein VerschuldensVorwurf trifft. Im übrigen haftet Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat Unternehmer danach SchadensErsatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Besteller zustehender SchadensErsatzanspruch auf den im Zeitpunkt des VertragsAbschlusses vorhersehbarer Schaden, höchstens jedoch aber auf 10% des Wertes desjenigen Teils der GesamtLieferung, der infolge der Verspätung bzw. NichtLieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit Unternehmer ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Für die durch Verschulden eines VorLieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat Unternehmer nicht einzustehen. Ereignisse höherer Gewalt und von Unternehmer nicht zu vertretende NotLagen berechtigen Unternehmer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder Lieferungen hinauszuschieben. TeilLieferungen und AbRechnung von TeilLeistungen sind in zumutbarem Umfang grundsätzlich zulässig, sofern für den Besteller eine mindestens teilweise Nutzung möglich ist.

Versand und GefahrenÜbergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers nach dessen Anweisung. Falls keine besondere Anweisung gegeben wurde, erfolgt die Lieferung auf dem preisgünstigsten Weg, in der Regel per UPS, Post oder Bahn. Die Gefahr geht mit ÜberGabe der Ware an den Post/Paketdienst, Bahn oder Spediteur auf den Besteller über. Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

LieferFrist/Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Unternehmers an die vom Besteller angegebene LieferAdresse. Der Unternehmer ist berechtigt, TeilLieferungen durchzuführen. LieferFristen verstehen sich nur als Zirka-Fristen. AuslandsLieferungen sind ausgenommen. Der Versand per eMail von Dateien ist grundsätzlich möglich.

EigentumsVorbehalt

Die Ware (auch ProbeAusdrucke für die EndBearbeitung) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Unternehmer. Sie darf weder verpfändet, übereignet, vermietet oder verliehen werden. Bei einer Pfändung durch Dritte verpflichtet sich der Besteller, den Unternehmer unverzüglich zu benachrichtigen und sämtliche etwaigen InterventionsKosten zu tragen. Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten haftet bis zur vollständigen Bezahlung auch ohne VerSchulden der Besteller. Kommt der Besteller seinen ZahlungsVerpflichtungen nicht nach, ist Unternehmer jederzeit berechtigt, die noch vorhandene Ware abzuholen, wozu der Besteller hiermit ausdrücklich die Bewilligung zum Betreten seiner Räume erteilt. Die AbholungsKosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der EigentumsVorbehalt erlischt erst, sobald der Besteller sämtliche Forderungen von Unternehmer aus den GeschäftsVerbindungen mit ihm beglichen hat. Soweit NutzungsRechte übertragen werden, erfolgt die Übertragung erst mit vollständiger Zahlung.

Haftung, GewährLeistung

Offenkundige Mängel sind umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat die Lieferung umgehend auf Fehler zu untersuchen und diese sofort anzuzeigen. Der Unternehmer haftet nicht für TransportSchäden. Die Haftung des Unternehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und zwar
  • bei Vorsatz und bei ÜberNahme einer Garantie bezüglich der jeweils garantierten Beschaffenheit in voller Höhe,
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die SorgfaltsPflicht verhindert werden sollte,
  • in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht (KardinalsPflicht), daß die Erreichung des VertragsZwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, jedoch pro EinzelSchadensfall höchstens bis zum AuftragsWert.
Die MängelHaftung ist bei Bestellern, die Unternehmer sind, auf ein Jahr beschränkt, im übrigen auf zwei Jahre.

Mängel oder Fehler der Leistung werden durch NachBesserung oder ErsatzLieferung nach Wahl des Unternehmers behoben. Der Unternehmer hat insgesamt drei NachbesserungsVersuche. Die NachbesserungsFrist beträgt mindestens vier Wochen ab NachbesserungsVerlangen. Bei endgültigem FehlSchlagen der NachBesserung steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Zur MängelBeseitigung hat der Besteller dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls entfällt die GewährLeistung. Unternehmer kann jedoch nicht haftbar gemacht werden für Mängel die durch DrittFirmen oder Lieferanten von Unternehmer zu verantworten sind.

Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, soweit ein erheblicher SachMangel oder eine erhebliche PflichtVerletzung des Unternehmers zu beobachten ist.

RechtsMängel

Die Haftung für RechtsMängel ist gänzlich ausgeschlossen. Der Besteller wird darauf hingewiesen, das die Nutzung der Leistungen des Unternehmers durch Rechte Dritter, insbesondere Urheber — und CopyrightRechte, beeinträchtigt sein kann und die Nutzung der vorherigen Genehmigung der Berechtigten, ihrer WahrnehmungsBeauftragten (GEMA), Verlage, Labels etc. bedarf.

UnternehmerRücktritt

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bei LeitungsHindernissen von dem Vertrag im ganzen oder teilweise aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder BetriebsStörung zurückzutreten, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit an dem LeistungsHindernis vorzuwerfen ist.

Der Unternehmer behält sich das RücktrittsRecht ferner vor, soweit ihm Umstände bekannt werden, die insbesondere die urheberrechtliche Berechtigung des Bestellers fraglich erscheinen lassen.

WiderrufsRecht bei VerbraucherVerträgen

Besteller, die Verbraucher sind, haben unter den Voraussetzungen der §§ 312 d, 355 BGB ein WiderrufsRecht. Der WiderRuf muß keine Begründung enthalten und hat in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen nach VertragsSchluß über die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen zu erfolgen. Zur FristWahrung genügt die rechtzeitige AbSendung des WiderRufs. Soweit den Besteller eine RücksendungsPflicht trifft, trägt er bei Bestellungen bis EUR 40 WarenWert die Kosten der RückSendung.

Soweit VorKasse seitens des Bestellers, welcher Verbraucher ist, geleistet wurde, ist das WiderrufsRecht erloschen. Im übrigen gilt § 312d Absatz 4 BGB.

Der WiderRuf ist an Compofactur NotenSatz, z.H. M. Spindler, Mittelweg 40/I, D-20148 Hamburg zu richten.

Soweit die VorKasse geleistet wurde, führt dies zu einem AusSchluß des WiderrufsRechtes nach § 312 d Absatz 3 BGB. Soweit nach Spezifikationen des Bestellers Waren geliefert werden, besteht das WiderrufsRecht nicht.

AbTretung, AufRechnung

Der Besteller darf Forderungen gegen den Unternehmer nur mit dessen vorheriger Genehmigung abtreten.

Der Besteller kann nur mit vom Unternehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein ZurückbehaltungsRecht steht dem Besteller nur innerhalb dieses VertragsVerhältnisses und nur für den Fall zu, daß dem Unternehmer selbst eine grobe VertragsVerletzung vorzuwerfen ist oder dieser für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht.

SicherungsKopien, NachBestellung

Der Unternehmer ist berechtigt, angemessene DatenSicherungen gleich welcher Art vorzunehmen und diese bis zu zwei Jahren nach Lieferung zu verwahren. Eine darüber hinausgehende VerwahrPflicht besteht nicht.

Bei DatenVerlust auf Seiten des Bestellers ist eine NachBestellung einer Kopie der DatenSicherung gegen die jeweils branchenübliche Vergütung möglich.

GerichtsStand

Soweit der Besteller KaufMann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder sofern der Kunde seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, gilt als ErfüllungsOrt und GerichtsStand für alle Streitigkeiten der VertragsParteien der Sitz des Unternehmers.

DatenSchutz

Die im Rahmen der VertragsBeziehung bekannt gewordenen persönlichen Daten dürfen für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen maschinell verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden.

Eine WeiterGabe darf nach dem BundesdatenSchutzGesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Bestellers nicht beeinträchtigt werden.

SchlußBestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des deutschen internationalen PrivatRechts sowie des UN-KaufRechts. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen GeschäftsBedingung und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende ErsatzBestimmung, wie sie die Parteien unter Würdigung der GesamtUmstände vereinbart hätten, wenn sie die UnWirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


II. Ergänzende Bestimmungen NotenSatz

ErStellung

Der NotenSatz erfolgt ausschließlich nach Vorlagen und Angaben des Bestellers. Für die Qualität der Vorlagen und Angaben sowie des verwendeten Träger-Mediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko von u.a. UnKlarheiten und UnDeutlichkeiten trägt der Besteller.

Vor endgültiger FertigStellung erhält der Besteller einen ProbeAusdruck des NotenSatzes zur Abnahme. Soweit Änderungen/Ergänzungen erforderlich und berechtigt sind, hat der Besteller diese dem Unternehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller hierzu angemessene Frist zu setzen.

Soweit Änderungen / Ergänzungen auf Umständen beruhen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Unternehmer zur Änderung/Ergänzung nur gegen entsprechendes Entgelt und nur soweit sie ihm zumutbar ist verpflichtet.

LieferFormat

Der NotenSatz wird auf weißem oder leicht gelb getöntem, also blendfreiem Papier (100g/m²) mit Einband (ca. 170g/m²) mit 1.200 dpi LaserDruck gefertigt. PapierGröße bis DIN A3. Höhere Auflösungen (1.200-2.540 dpi) sind in Form von OffSetFilmen möglich, die als Datei ausgeliefert werden.

Zur DatenSicherung wird der NotenSatz als PDF-File auf CD-ROM gebrannt, oder bei kleineren DatenMengen auf einer Diskette (1,44 MB) gesichert. Eine SicherungsKopie verbleibt beim Unternehmer.

Der NotenSatz erfolgt mit SoftWare des technisch neuesten Standes. Ansprüche auf Verwendung bestimmter SoftWare besteht nicht. KompatibilitätsProbleme gehen zu Lasten des Bestellers.

Verwertungs- und NutzungsRechte

Berechtigter Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte an den zu bearbeitenden Vorlagen, Noten, Texten, Tonträgern/Dateien gleich welcher Art und MusikStücken ist der Besteller. Der Besteller versichert darüber hinaus auch, daß keine sonstigen Rechte anderer Personen/Dritter (CopyRight, GEMA, u.ä.) einer Notation oder Transkription eines NotenWerkes entgegen stehen. Sofern Rechte Dritter berührt sind oder sein könnten, obliegt es dem Besteller, Genehmigungen einzuholen. Der Besteller hat etwaige NutzungsEntgelte zu entrichten (z.B. GEMA). Für RechtsVerletzungen haftet ausschließlich der Besteller und stellt den Unternehmer bereits jetzt von allen etwaigen Ersatz- oder UnterlassungsForderungen Dritter frei.


III. Ergänzende Bestimmungen MIDI-Files

ErStellung

Die MIDI-File-ErStellung eines MusikStückes erfolgt ausschließlich nach der Vorlage des Bestellers. Für die Qualität der Vorlage und des verwendeten Träger-Mediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko von u.a. UnKlarheiten und UnDeutlichkeiten trägt der Besteller als TonträgerHersteller im Sinne des § 85 ff UrhG.

Soweit die ErStellung der MIDI-Files nach TonTrägern erfolgt, ist das Original vorzulegen. Kopien (auch selbstgebrannte CD-Rs) werden nur akzeptiert, soweit das Original nicht mehr im Handel erhältlich ist. Eine SicherungsKopie verbleibt beim Unternehmer.

LieferFormat

MIDI-Files werden entweder auf CD-R oder Diskette (1,44 MB) ausgeliefert.

Es wird Gewähr dafür übernommen, daß die gelieferten MIDI-Files unter den folgenden VorausSetzungen gespielt/wiedergegeben werden können:
    Windows®, MAC, oder Atari PCs mit CD- oder DiskettenLaufwerk und General MIDI fähiger SoundKarte
    oder MIDI-Interface mit angeschlossenem General MIDI Keyboard/SoundModul
    und/oder Sequenzer-Programm, welches MIDI-Files im Format 0 oder 1 importieren kann.

Für die Kompatibilität der gelieferten MIDI-File Formate mit anderen WiedergabeGeräten des Bestellers wird keine Gewähr übernommen. Verbindliche Auskünfte, ob der MIDI-File zu einem vom Besteller beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob der MIDI-File mit fremden Geräten, Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen eines gesondert zu vereinbarenden Prüfungs-Vertrages.

Verwertungs- und NutzungsRechte

Der Besteller erhält an den MIDI-Files ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich unbegrenztes NutzungsRecht in dem nachfolgend beschriebenen Umfang, soweit die Rechte beim Unternehmer als ausübendem Künstler selbst begründet sind, §§ 73 ff UrhG. Alle nicht ausdrücklich angeführten NutzungsRechte verbleiben im übrigen ausschließlich bei dem Unternehmer.

Der Besteller ist berechtigt, die MIDI-Files auf einem beliebigen, technisch geeigneten Rechner/AbspielGerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Die MIDI-Files dürfen zu jedem Zeitpunkt immer nur von einer Person auf einem Rechner/Abspielgerät genutzt werden, niemals gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern/AbspielGeräten, weder durch denselben Besteller noch durch verschiedene Personen. Das NutzungsRecht gilt nur für den OriginalDatensatz des erstellten MIDI-Files. Der Besteller kann von den MIDI-Files eine SicherungsKopie erstellen, die er jedoch nicht gleichzeitig neben den OriginalDaten nutzen darf.

Der Besteller ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers nicht berechtigt, die MIDI-Files in anderer Weise als beschrieben
  1. zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
  2. die MIDI-Files zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben;
  3. die in den Daten enthaltenen UrheberRechtsvermerke, andere RechtsVorbehalte, SerienNummern sowie sonstige der DatenIdentifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen;
  4. die MIDI-Files an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Besteller stellt die Nutzung der Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück.

Der Besteller wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß folgende Nutzungen GEMA-melde- und vergütungspflichtig sind bzw. daß es hierzu der Zustimmung des jeweiligen RechtsInhabers der MusikTitel selbst (in der Regel vertreten durch die GEMA) bedarf, um

  1. die MusikTitel aufzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen oder zu vervielfältigen;
  2. Bearbeitungen und Arrangements herzustellen, zu veröffentlichen oder zu verwerten.

Entspricht die Nutzung der MIDI-Files durch den Besteller nicht den gesetzlichen Vorgaben und werden dadurch auch SchutzRechte des Unternehmers verletzt, ist der Unternehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis die Vergütung für die entsprechenden MIDI-Files in zweifacher Höhe als Mindestschaden zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren SchadensErsatzes ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Im übrigen gilt das zum Notensatz Gesagte entsprechend.


IV. Ergänzende Bestimmungen TonTräger

Es gilt in entsprechender Anwendung das zu MIDI-Files Gesagte.

Stand: September 2005

 
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